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Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten

EU-EnergielabelDer Betrieb von Haushaltsgeräten belastet die Umwelt, dank des technischen Fortschritts ist der Energiebedarf aber erheblich gesunken. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Energieeffizienz von Geräten leichter einschätzen und vergleichen können, wurde in der Europäischen Union ein Schild mit Produktinformationen entwickelt. Dieses Etikett zeigt die wichtigsten Informationen zu einem Produkt. Besonders prominent ist die Energieeffizienzklasse, die von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) reicht. Für die einzelnen Klassen gibt es eine Farbcodierung, die mit den Ampelfarben den Stromverbrauch eines Modells signalisiert. Grüntönen zeigen stromsparende Geräte an, gelb steht für eine mittlere Energieeffizienz und rot bezeichnet Geräte mit einem verhältnismäßig hohen Stromverbrauch.

Am 21.3.2017 haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates einer Vereinfachung der Energielabel zugestimmt. Am 1. August 2017 trat die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft [1]. In der Verordnung ist festgelegt, die bis zum 28.2.2021 angewandte Klassifizierung von A+++ bis D durch eine vereinfachte Skala von A bis G zu ersetzen. Darüber hinaus erhält das neue Label einen QR-Code, mit dem zusätzliche Informationen abgerufen werden können [4]. Außerdem soll die Suche nach einem sparsamen Gerät vereinfacht werden, denn nun sind Informationen zu den Geräten in einer EU-weiten Produktdatenbank abrufbar. Die Datenbank ermöglicht es den Energiebedarf von Geräten zu vergleichen und so das sparsamste Gerät zu finden. Die Umstellung auf die neuen Energielabel erfolgte ab dem 1. März 2021. In den darauffolgenden 14 Arbeitstagen hatten Geschäfte und Onlinehändler Zeit die Energielabel auszutauschen. Eine Sonderregelung gibt es für Lichtquellen, hier gelten die neuen Energielabel ab 1. März 2023. Bei der Einführung wird zunächst die Effizienzklasse A freigehalten. Bei Geräten, bei denen besonders hohe Einsparungen erwartet werden, gilt dies sogar für die Effizienzklassen A und B. Das heißt, zum dem 1. März 2021 standen keine Geräte mehr mit der Effizienzklasse A zum Verkauf [5].

Wie die Energieeffizienz ermittelt wird, legt die Sie verlassen die Internetseite Verordnung (EU) 2019/2023 für → Haushaltswaschmaschinen und → Haushaltstrockner fest. Für den Energieeffizienzindex (EEIW) wird der gewichtete Energieverbrauch des Eco-Programms bei 40-60 °C bei vollständiger Befüllung (Nennkapazität), Teilbefüllung (halbe Nennkapazität) und Viertelbefüllung (viertel der Nennkapazität) mit dem Energieverbrauch des Standardzyklus verglichen. Die Verbrauchsangaben auf dem Energielabel beziehen sich auf das Eco-Programm 40-60 °C: Angezeigt wird der Stromverbrauch pro 100 Waschladungen, der Wasserverbrauch sowie die Waschdauer des Eco-Programms [6]. In der Sie verlassen die Internetseite Richtlinie Nr. 1015/2010, die die Anforderungen von Haushaltswaschmaschinen an die umweltgerechte Gestaltung regelt, ist festgelegt, dass moderne Waschmaschinen über ein 20-Grad-Waschprogramm verfügen müssen.
Darüber hinaus gibt es für die Geräte weitere Angaben wie die Schleudereffizienzklasse, den maximalen Geräuschpegel in Dezibel (dB) und die Geräuschemissionsklasse (A-D) sowie die maximale Füllmenge der Waschmaschine in Kilogramm [6].

Bei Staubsaugern konnten sie auf dem Etikett neben der Energieeffizienzklasse auch die Reinigungsleistung auf Teppich- und Hartboden erkennen, deren Skala von A (beste Reinigungsleistung) bis G (schlechteste Reinigungsleistung) reichte. Der zutreffende Buchstabe wurde größer hervorgehoben. Diese Angaben ließen bessere Rückschlüsse auf die Saugleistung zu, als die Leistungsaufnahme, die ab September 2017 auf 900 Watt beschränkt wurde. Hilfreich waren auch die Bezeichnung der Staubemission und die Angabe zur Lautstärke (Schallleistungspegel). Ab September 2017 wird die Lautstärke eines Staubsaugers auf maximal 80 Dezibel beschränkt. Seit Ende Januar 2019 können Staubsauger in der EU vorerst ohne Energielabel auf den Markt gebracht werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits. Die Firma Dyson hatte gegen das Testverfahren geklagt, bei dem der Energieverbrauch eines Staubsaugers mit leerem Staubsaugerbeutel getestet wird [3].

Energielabel gibt es z. B. für:


Interessante Links

Sie verlassen die Internetseite VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Label-online.de
Sie verlassen die Internetseite Verbraucherzentrale: Energie-Labels: eine Übersicht. Zugriff am 03.06.2024
Sie verlassen die Internetseite Europäischen Kommission: Produktliste. Zugriff am 03.06.2024

Quellen

[1] Sie verlassen die Internetseite Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2017): Staatssekretär Baake: „Neues Energielabel mit klarer A bis G-Skala wichtiges Informationsinstrument für Verbraucher“. Zugriff 04.08.2017
[2] Günter Wagner: Waschmittel. Chemie, Umwelt, Nachhaltigkeit. 2017
[3] Sie verlassen die Internetseite Süddeutsche Zeitung: Staubsauger dürfen ohne Energielabel auf den Markt. Meldung vom 22.01.2019
[4] Sie verlassen die Internetseite Europäische Kommission (2019): Die neuen Energieeffizienzlabels. Zugriff am 22.04.2020
[5] Sie verlassen die Internetseite Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2020): Das neue Energielabel. Zugriff am 04.11.2020
[6] Sie verlassen die Internetseite Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2021): Beim Kauf einer Waschmaschine an den Stromverbrauch denken. Zugriff am 01.03.2021
[7] Sie verlassen die Internetseite Europäische Kommission: Produktdatenbank. Zugriff am 06.09.2021
Sie verlassen die Internetseite European Commission - Press release (2017): Commission welcomes agreement on clearer energy efficiency labelling rules to empower consumers. Zugriff am 22.06.2017
Sie verlassen die Internetseite Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016): Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017. Zugriff am 22.06.2017
Sie verlassen die Internetseite Heise Medien GmbH & Co. KG (2017): EU vereinfacht Energielabel. Zugriff am 22.06.2017
Sie verlassen die Internetseite Verbraucherzentrale Bundesverband (2016): Waschmaschinen. Zugriff am 02.01.2017
Sie verlassen die Internetseite Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission. Zugriff am 01.03.2021
Sie verlassen die Internetseite Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energie­verbrauchs­relevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produkt­informationen. Zugriff am 02.01.2017
Sie verlassen die Internetseite Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission vom 10. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umwelt­gerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen. Zugriff am 20.4.2017
Sie verlassen die Internetseite European Commission: Energy Efficient Products - Vacuum Cleaners. Zugriff am 02.01.2017
Sie verlassen die Internetseite Stiftung Warentest (2014): Energielabel für Staub­sauger: Keine Angst vor wenig Watt. Zugriff am 02.01.2017

Ausführliche Quellenangaben