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In den „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin“ wurde 2020 die Digitalisierung der Arbeit sowie Datenschutz und Informationssicherheit aufgenommen. Unter anderem sollen sich Schüler:innen über Produkte, Dienstleistungen und Marketingstrategien informieren und ein Vermarktungsprojekt durchführen. „Zur Kundenkommunikation setzen sie unterschiedliche Instrumente unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit ein.“
In diesem Kapitel dreht sich alles um Digitalisierung und Datenschutz: Was ist beim Versenden eines Newsletters zu beachten? Was versteht man unter Opt-out und dürfen Daten problemlos von der EU in die Vereinigten Staaten von Amerika transferiert werden? (→ Internationaler Datenaustausch)
Die Beiträge von hauswirtschaft.info dienen der allgemeinen Weiterbildung. Die Texte geben eine Einführung in die behandelten Themen, ersetzen aber in keinem Fall eine Rechtsberatung. Darüber hinaus kann es sein, dass Änderungen in der Rechtslage nicht sofort übertragen werden. Für eine rechtliche Beratung wenden sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Beachten sie, dass gerade in Rechtsangelegenheiten oftmals Fristen einzuhalten sind, deren Versäumen für sie von Nachteil sein kann.
Dieser Begriff wird in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geklärt. Demnach sind personenbezogene Daten alle Daten, die einen Rückschluss auf eine natürliche Person ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der Name und die Adresse, sondern auch die IP-Adresse, eine Kundennummer, biometrische Daten oder die Bankverbindung. Darüber hinaus zählen hierzu Daten aus denen die „ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“ hervorgehen [2].
Abbildung 1: Was zählt zu personenbezogenen Daten? (Eigene Darstellung nach HEIDRICH 2020 [1, 2])
Die Datenschutz-Grundverordnung (VERORDNUNG (EU) 2016/679) gilt seit dem 27. April 2016. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist, mussten ab dem 25. Mai 2018 alle Regelungen eingehalten werden. Ziel der DSGVO ist es personenbezogene Daten zu schützen. Die Konsequenzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind sehr weitreichend: Bürger:innen haben die Möglichkeit zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind und es muss Transparenz darüber bestehen, wie die erhobenen Daten verarbeitet werden. Außerdem kann die Löschung von Daten verlangt werden. Die Datensicherheit gewinnt an Bedeutung. Es müssen sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen ergriffen werden, um einen Verlust von Daten zu verhindern. Die Regelungen gelten nicht nur für große Unternehmen, sondern auch für kleine Vereine. Der vollständige Text der Datenschutz-Grundverordnung steht unter dem Link https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02016R0679-20160504&from=DE zur Verfügung.
Eine ausführliche Broschüre können sie sich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als PDF-Datei herunterladen: Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz - Texte und Erläuterung (Info 1), Stand Juni 2022.
Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 GBl. I S. 2097), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist. Zurgiff am 28.05.2024
Mit dem Privat-o-Mat können Sie ihre Einstellung zum Datenschutz überprüfen. Am Ende finden sie Anregungen und Hinweise auf Produkte, mit denen sie den Datenschutz verbessern können. Der Privat-o-Mat ist ein Produkt des Instituts für Digitale Ethik der Hochschule der Medien Stuttgart und wurde mit Unterstützung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg erstellt. Zurgiff am 28.05.2024
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Zugriff am 6.8.2020
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Hrsg.) Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz - Texte und Erläuterung (Info 1). Stand Januar 2020. Zugriff am 6.8.2020
[1] Joerg Heidrich: Datenschutzgrundwortschatz. c’t magazin für computertechnik, S. 18-20, Ausgabe 18 vom 15.8.2020
[2] Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 46 Begriffsbestimmungen. Zugriff am 19.8.2020