Datenschutzerklärung
Waschmaschine
Wissen rund um die Hauswirtschaft
Lupe Suche

Kontakt

Impressum

Sitemap

Suche

Themen

Lernen

Service
Besuchen Sie uns bei Twitter Besuchen Sie uns bei Mastodon

Sie befinden sich hier: Startseite > Meisterprüfung

Meisterprüfung

Weiterbildung in der Hauswirtschaft

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter gibt es vielfältige Möglichkeiten sich beruflich weiter zu qualifizieren. Im Angebot sind Weiterbildungen zum/zur Sie verlassen die Internetseite Fachhauswirtschafter/in und als Sie verlassen die Internetseite Dorfhelfer/in. Ebenso besteht die Möglichkeit einen Abschluss als Sie verlassen die Internetseite Wirtschafter/in - Hauswirtschaft abzulegen. Die Weiterbildung wird an Fachschulen angeboten und dauert in Teilzeit 1 1/2 bis 3 Jahre und kann obendrein als Vorbereitung zur Meisterprüfung dienen. Die Weiterbildung zum/zur Sie verlassen die Internetseite Techniker/in - Ernährungs- und Versorgungsmanagement untersteht dem Landesrecht. Der Unterricht findet an Fachschulen statt und dauert im Vollzeitunterricht 2-3 Jahre lang. Absolventen üben anschließend überwiegend planende, organisatorische, kontrollierende und beratende Tätigkeiten aus.
Die Prüfung zum/zur Sie verlassen die Internetseite Meister/in der Hauswirtschaft ist bundesweit einheitlich geregelt. Auch hier können Vorbereitungskurse an einer Fachschule besucht werden, die in Teilzeit ca. 2-3 Jahre dauern. Die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang ist aber für die Zulassung der Prüfung nicht verpflichtend. Während die staatliche Prüfung zur Wirtschafterin/zum Wirtschafter in der Schule erfolgt und aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen besteht, wird die Meisterprüfung von der jeweiligen Landwirtschaftskammer abgenommen. Mit der Meisterprüfung wird zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung absolviert. Diese kann auch separat bei der IHK (Industrie und Handelskammer) abgelegt werden.
Die Weiterbildung zum/zur Sie verlassen die Internetseite hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/in wird in Fachschulen und Fachakademien angeboten und dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Da die Weiterbildung dem Landesrecht untersteht, heißen die Abschlüsse in einigen Bundesländern anders. So wird in Bayern seit Herbst 2011 der/die "Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in" nun "Betriebswirt/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement" genannt und in Hamburg "staatlich geprüfte/r Betriebswirtin Fachrichtung Hauswirtschaftliche Dienstleistungen". Die Fachschule für Hauswirtschaft in Bremen-Neustadt hat beantragt, den Abschluss zukünftig in "Staatlich geprüfte Betriebswirtin staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen" umbenennen zu dürfen. Die alternativen Berufsbezeichnungen können beim Sie verlassen die Internetseite Berufsverband Hauswirtschaft nachgelesen werden.
Schließlich und endlich sei noch erwähnt, dass die Möglichkeit besteht, Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie (Oecotrophologie) an einer Universität oder Fachhochschule zu studieren. Es wird sowohl ein Sie verlassen die Internetseite Bachelor- als auch ein Sie verlassen die Internetseite Masterstudiengang angeboten.

Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Der Deutschen Qualifikationsrahmen gibt die Möglichkeit hauswirtschaftliche Berufe miteinander zu vergleichen. Die "Taskforce Hauswirtschaftliche Berufsbildung" hat folgende Berufe bearbeitet:

  • Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
  • Hauswirtschafter/in
  • Fachhauswirtschafter/in
  • Meister/in der Hauswirtschaft
  • Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in

Die Einstufung in den Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) lässt sich im Dokument Sie verlassen die InternetseiteDie hauswirtschaftlichen Berufe im Deutschen Qualifikationsrahmen“ nachlesen.

Meister*in der Hauswirtschaft

Schaubild über den Werdegang zur Meisterprüfung


Ziel der Meisterprüfung

Das Ziel der Meisterprüfung ist unter §1 der Sie verlassen die Internetseite "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (BGBl. I S. 2278)" beschrieben.
Auszug: "Die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin ist eine berufliche Fortbildungsprüfung gemäß § 1 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes. Durch sie ist festzustellen, ob der Prüfling die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit besitzt, folgende Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin der Hauswirtschaft als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig wahrzunehmen, auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen zu reagieren sowie sachgerecht zu informieren und zu beraten:" Die Aufgaben eines Meisters der Hauswirtschaft/einer Meisterin der Hauswirtschaft sind:

Analysieren unterschiedlicher hauswirtschaftlicher Betriebssituationen unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen und kulturellen Bedarfe und Bedürfnisse der zu versorgenden und zu betreuenden Personen
Entwickeln von Zielen, Konzepten und Maßnahmen sowie deren Umsetzung in hauswirtschaftlichen Betrieben,
Planen, Steuern und Optimieren von hauswirtschaftlichen Prozessen,
Einsetzen, Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Anwendung von Instrumenten des Personalmanagements,
Befähigen der Auszubildenden zu selbstständigem Handeln; berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
Kooperieren mit internen und externen Leistungserbringern,
Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben,
Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements,
Anwenden von Marketingsinstrumenten.

Prüfungsabschnitte

Die Meisterprüfung untergliedert sich in drei Teile:

Prüfungsteil Aufgabe
1) Hauswirtschaftliche Versorgungs-
und Betreuungsleistungen
Arbeitsprojekt (6 Monate)
Präsentation und Prüfungsgespräch (60 min)
schriftliche Prüfung (180 min)
2) Betriebs- und Unternehmensführung Situationsaufgabe (180 min Vorbereitung)
Prüfungsgespräch (60 min)
schriftliche Prüfung (180 min)
3) Berufsausbildung und Mitarbeiterführung Ausbildungseinheit (60 min)
Prüfungsgespräch (30 min)
schriftliche Prüfung (180 min)

Wer sich näher mit den Rahmenbedingungen und Inhalte der Meisterprüfung beschäftigen möchte, kann sich Aufzeichnungen aus dem Jahr 2008 als PDF-Datei (241 kb) runterladen.

Interessante Links

Sie verlassen die Internetseite Die Berufe der Hauswirtschaft, Berufsverband Hauswirtschaft.
Sie verlassen die Internetseite Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

Sie verlassen die Internetseite Baden-Württemberg: Meisterin / Meister der Hauswirtschaft.
Sie verlassen die Internetseite Bayern: Meister/in der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung.
Sie verlassen die Internetseite Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF): Meister/in der Hauswirtschaft.
Sie verlassen die Internetseite Berlin: Zuständige Stelle für die Hauswirtschaft ist die IHK Berlin.
Sie verlassen die Internetseite Freie Hansestadt Bremen: Prüfung zur Meisterin/zum Meister in der Hauswirtschaft.
Sie verlassen die Internetseite Freie und Hansestadt Hamburg: Landwirtschaftskammer Hamburg.
Sie verlassen die Internetseite Hessen: Hauswirtschafter/-in, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Sie verlassen die Internetseite Land Brandenburg: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Sie verlassen die Internetseite Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin.
Sie verlassen die Internetseite Niedersachsen: Meisterfortbildung und -prüfung.
Sie verlassen die Internetseite Nordrhein-Westfalen: Fort- und Weiterbildung für Hauswirtschafter:innen.
Sie verlassen die Internetseite Rheinland-Pfalz: Informationen zur Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschafter:innen.
Sie verlassen die Internetseite Saarland: Berufsbild Hauswirtschafter:in und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Hier können auch die Postkarten zum Beruf der Hauswirtschafter:in heruntergeladen werden.
Sie verlassen die Internetseite Sachsen: Meister/in der Hauswirtschaft.
Sie verlassen die Internetseite Sachsen-Anhalt: Hauswirtschafter/-in.
Sie verlassen die Internetseite Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist für die hauswirtschaftlichen Auszubildenden in den landwirtschaftlichen Betrieben zuständig. Für die anderen Ausbildungsbetriebe ist die Sie verlassen die Internetseite IHK Schleswig-Holstein zuständig.

Die Themen


Bitte blenden Sie für die Themen die Navigation ein.