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Anfang Juli 2011 hat der Bundesrat die Änderungen des neuen Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Die Neuregelungen sollen dazu führen, dass die Hygienequalität in den Krankenhäusern und bei der medizinischen Versorgung verbessert wird. Dass da noch so einiges zu tun ist, zeigt die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums, das davon ausgeht, dass jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen erkranken, die sie sich im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Versorgung zugezogen haben. Wahrscheinlich sterben zwischen 7.500 und 15.000 Patienten jährlich an diesen Infektionen ( Pressemitteilung vom 8.7.2011, Bundesgesundheitsministerium).
Hygienepläne In der letzten Fassung des Infektionsschutzgesetzes waren bereits Hygienepläne in denen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt werden, vorgeschrieben. In der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetz sind die Einrichtungen präzise aufgelistet, dazu gehören: 1) die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen, 2) Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 bis 5 des Heimgesetzes, 3) Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 und 2 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 4) Obdachlosenunterkünfte, 5) Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge, 6) sonstige Massenunterkünfte und 7) Justizvollzugsanstalten. |
Mit der Entdeckung des Penicillins durch Alexander Fleming im Jahr 1928 gab es ein wirksames Medikament gegen bakterielle Infektionskrankheiten. Diese Waffe wird durch die Häufung der Antibiotikaresistenzen aber zunehmend stumpf. Im Erbgut von → Bakterien treten zufällige Veränderungen (Mutationen) auf, die dazu führen können, dass Antibiotika nicht mehr wirken. In diesem Fall hat sich eine Antibiotikaresistenz gebildet. Bei der Zellteilung wird das Erbgut an die nächste Bakteriengeneration weitergegeben. Durch den sehr kurzen Generationszyklus geht das sehr schnell. Zusätzlich können Bakterien genetische Informationen auf andere Bakterien übertragen, diese sind danach ebenfalls resistent. Seit einigen Jahren treten Krankheitserreger mit mehrfachen Antibiotikaresistenzen auf. MRSA (→ Methicillin-resistente Staphylococcus aureus) ist ein solcher Erreger, es kommen noch etliche hinzu. Eine Ursache für das vermehrte Auftreten von Antibiotikaresistenzen ist höchstwahrscheinlich der häufige Einsatz von Antibiotika, nicht nur in der Geflügel-Zucht. Auf den Internetseiten "Gesundzuhause" der Stiftung Viamedica wird beschrieben, dass 40-60 % aller Erkältungskrankheiten mit einem Antibiotikum behandelt werden, obwohl nur 5 % durch Bakterien verursacht werden.
Durch das neue Infektionsschutzgesetz soll die Anzahl der Infektionen verringert werden, sowohl der Krankenhausinfektionen (nosokomiale Infektionen), wie auch der mit Antibiotikaresistenten Krankheitserregern. So werden zukünftig Krankenhäuser dazu verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika zu erfassen und zu bewerten. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen sollen die vorbeugenden Maßnahmen gegen resistente Keime verbessert werden. Auch die Bundesländer müssen handeln und bis zum 31. März 2012: "Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese Verordnungen werden für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gelten. " ( Pressemitteilung vom 8.7.2011, Bundesgesundheitsministerium). Unter anderem wird in diesen Verordnungen die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften festgelegt.
Belehrung nach § 43 IfSG Wie bisher müssen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, vor dem ersten Dienstbeginn über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehrt werden. Der Zeitraum zwischen den Folgebelehrungen verlängert sich. Bisher fand die Belehrung jährlich statt, jetzt ist dieser Zeitraum auf zwei Jahre verlängert worden. Eine Hygieneschulung nach DIN 10514 muss in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich stattfinden. Jedes zweite Jahr kann die Folgebelehrung nach § 43 IfSG zusammen mit der Hygieneschulung durchgeführt werden. |
Das Robert Koch-Institut bekommt laut
§ 4 IfSG die Aufgabe Konzepte zu entwickeln, wie
übertragbaren Krankheiten frühzeitig erkannt, vorgebeugt und die weitere
Verbreitung verhindert werden kann. Bei Krankheiten, die zwischen
Menschen und Tieren übertragen werden (Zoonosen) und mikrobiell
verursachten Lebensmittelvergiftungen wird das RKI mit dem
Bundesamt für Risikobewertung zusammenarbeiten. Am
Robert Koch-Institut wird eine Kommission Antiinfektiva, Resistenz und
Therapie (ART) eingerichtet. Diese Kommission hat die Aufgabe Grundsätze
für die Diagnostik und antimikrobielle Therapie nach dem aktuellen Stand
der medizinischen Wissenschaft auszuarbeiten und zu veröffentlichen.
Besonderes zu berücksichtigen sind hierbei Infektionen mit resistenten
Krankheitserregern.
Eine weitere beim Robert Koch-Institut angesiedelte Kommission ist
zuständig für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Sie
wird Empfehlungen zum Schutz vor nosokomialer Infektionen ausarbeiten.
Sowohl die Empfehlungen der ART-Kommission wie auch der KRINKO werden
zum verbindlichen Standard und werden ständig aktualisiert und vom RKI
veröffentlicht.
Die Leiterinnen und Leiter medizinischer Einrichtungen ( § 23 Absatz 4 IfSG) müssen sicherstellen, dass sie alle Maßnahmen getroffen haben, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlich sind, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere der Antibiotikaresistenten, zu vermeiden. Dabei gilt die Vermutung, dass wenn alle veröffentlichten Empfehlungen der Kommissionen ART und KRINKO befolgt wurden, der Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten wird.
Es soll möglich werden die hygienische Situation verschiedener Krankenhäuser miteinander zu vergleichen, damit sich Patientinnen und Patienten über die Hygienequalität der Häuser informieren können. Dafür müssen Kriterien festgelegt werden, nach denen die Hygienequalität bewertet werden kann. Diese Kriterien werden von dem im Jahr 2004 errichtete Gemeinsamen Bundesausschuss ( https://www.g-ba.de/) erarbeitet. Außerdem wird er verpflichtet, in seinen "Richtlinien über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern", geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben.
Pressemitteilung: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und
weiterer Gesetze passiert Bundesrat, Bundesgesundheitsministeriuem
8.7.2011
Robert Koch-Institut: Infektionsschutzgesetz
- IfSG, Stand: 24.07.2017
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen(Infektionsschutzgesetz - IfSG),
zuletzt geändert am 17.7.2017
Robert Koch-Institut: Europäischer
Antibiotikatag 2011 - Antibiotikaresistent und nosokomiale Infektionen,
Epidemiologisches Bulletin 14. November 2011 / Nr. 45
Gesundzuhause: Antibiotika-Resistenz,
Stiftung Viamedica
DocCheck Community GmbH (Hrsg.): Antibiotikaresistenz
Was
versteht man unter Antibiotika-Resistenz? Initiative "Zündstoff
Antibiotika-Resistenz"
Carola Reiner: Das neue Infektionsschutzgesetz, Zeitschrift rhw
management, Seite 19-20, Januar 2012
DIN 10506:2018-07 Lebensmittelhygiene - Gemeinschaftsverpflegung,
erschienen Juli 2018