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Anfang Juli 2011 hat der Bundesrat die Änderungen des neuen
Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Die Neuregelungen sollen dazu
führen, dass die Hygienequalität in den Krankenhäusern und bei der
medizinischen Versorgung verbessert wird.
Dass da noch so einiges zu tun ist, zeigt die Aussage des
Bundesgesundheitsministeriums, das davon ausgeht, dass jährlich ca.
400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen erkranken,
die sie sich im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten
medizinischen Versorgung zugezogen haben. Wahrscheinlich sterben
zwischen 7.500 und 15.000 Patienten jährlich an diesen Infektionen ( Pressemitteilung
vom 8.7.2011, Bundesgesundheitsministerium).
![]() In der letzten Fassung des Infektionsschutzgesetzes waren bereits Hygienepläne in denen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt werden, vorgeschrieben. In der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetz sind die Einrichtungen präzise aufgelistet, dazu gehören: 1) die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen, 2) Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 bis 5 des Heimgesetzes, 3) Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 und 2 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 4) Obdachlosenunterkünfte, 5) Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge, 6) sonstige Massenunterkünfte und 7) Justizvollzugsanstalten. |
Mit der Entdeckung des Penicillins durch Alexander Fleming im Jahr 1928
gab es ein wirksames Medikament gegen bakterielle Infektionskrankheiten.
Diese Waffe wird durch die Häufung der Antibiotikaresistenzen aber
zunehmend stumpf. Im Erbgut von → Bakterien treten zufällige Veränderungen
(Mutationen) auf, die dazu führen können, dass Antibiotika nicht mehr
wirken. In diesem Fall hat sich eine Antibiotikaresistenz gebildet. Bei
der Zellteilung wird das Erbgut an die nächste Bakteriengeneration
weitergegeben. Durch den sehr kurzen Generationszyklus geht das sehr
schnell. Zusätzlich können Bakterien genetische Informationen auf andere
Bakterien übertragen, diese sind danach ebenfalls resistent. Seit
einigen Jahren treten Krankheitserreger mit mehrfachen
Antibiotikaresistenzen auf. MRSA (→ Methicillin-resistente Staphylococcus aureus)
ist ein solcher Erreger, es kommen noch etliche hinzu. Eine Ursache für
das vermehrte Auftreten von Antibiotikaresistenzen ist
höchstwahrscheinlich der häufige Einsatz von Antibiotika, nicht nur in
der Geflügel-Zucht. Auf den Internetseiten
"Gesundzuhause" der Stiftung Viamedica wird
beschrieben, dass 40-60 % aller Erkältungskrankheiten mit einem
Antibiotikum behandelt werden, obwohl nur 5 % durch Bakterien
verursacht werden.
Durch das neue Infektionsschutzgesetz soll die Anzahl der Infektionen
verringert werden, sowohl der Krankenhausinfektionen (nosokomiale
Infektionen), wie auch der mit Antibiotikaresistenten
Krankheitserregern. So werden zukünftig Krankenhäuser dazu verpflichtet,
den Verbrauch von Antibiotika zu erfassen und zu bewerten. Mit den
daraus gewonnenen Erkenntnissen sollen die vorbeugenden Maßnahmen gegen
resistente Keime verbessert werden. Auch die Bundesländer müssen handeln
und bis zum 31. März 2012: "Verordnungen zur Infektionshygiene und zur
Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen
Einrichtungen zu erlassen. Diese Verordnungen werden für Krankenhäuser
und andere medizinische Einrichtungen gelten. " (
Pressemitteilung
vom 8.7.2011, Bundesgesundheitsministerium). Unter anderem wird in
diesen Verordnungen die erforderliche personelle Ausstattung mit
Hygienefachkräften festgelegt.
![]() Wie bisher müssen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, vor dem ersten Dienstbeginn über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehrt werden. Der Zeitraum zwischen den Folgebelehrungen verlängert sich. Bisher fand die Belehrung jährlich statt, jetzt ist dieser Zeitraum auf zwei Jahre verlängert worden. Eine Hygieneschulung nach DIN 10514 muss in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich stattfinden. Jedes zweite Jahr kann die Folgebelehrung nach § 43 IfSG zusammen mit der Hygieneschulung durchgeführt werden. |
Das Robert Koch-Institut bekommt laut
§ 4 IfSG die Aufgabe Konzepte zu entwickeln, wie
übertragbaren Krankheiten frühzeitig erkannt, vorgebeugt und die weitere
Verbreitung verhindert werden kann. Bei Krankheiten, die zwischen
Menschen und Tieren übertragen werden (Zoonosen) und mikrobiell
verursachten Lebensmittelvergiftungen wird das RKI mit dem
Bundesamt für Risikobewertung zusammenarbeiten. Am
Robert Koch-Institut wird eine Kommission Antiinfektiva, Resistenz und
Therapie (ART) eingerichtet. Diese Kommission hat die Aufgabe Grundsätze
für die Diagnostik und antimikrobielle Therapie nach dem aktuellen Stand
der medizinischen Wissenschaft auszuarbeiten und zu veröffentlichen.
Besonderes zu berücksichtigen sind hierbei Infektionen mit resistenten
Krankheitserregern.
Eine weitere beim Robert Koch-Institut angesiedelte Kommission ist
zuständig für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Sie
wird Empfehlungen zum Schutz vor nosokomialer Infektionen ausarbeiten.
Sowohl die Empfehlungen der ART-Kommission wie auch der KRINKO werden
zum verbindlichen Standard und werden ständig aktualisiert und vom RKI
veröffentlicht.
Die Leiterinnen und Leiter medizinischer Einrichtungen (
§ 23 Absatz 4 IfSG) müssen sicherstellen, dass sie
alle Maßnahmen getroffen haben, die nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft erforderlich sind, um nosokomiale Infektionen zu verhüten
und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere der
Antibiotikaresistenten, zu vermeiden. Dabei gilt die Vermutung, dass
wenn alle veröffentlichten Empfehlungen der Kommissionen ART und KRINKO
befolgt wurden, der Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten
wird.
Es soll möglich werden die hygienische Situation verschiedener
Krankenhäuser miteinander zu vergleichen, damit sich Patientinnen und
Patienten über die Hygienequalität der Häuser informieren können. Dafür
müssen Kriterien festgelegt werden, nach denen die Hygienequalität
bewertet werden kann. Diese Kriterien werden von dem im Jahr 2004
errichtete Gemeinsamen Bundesausschuss (
https://www.g-ba.de/)
erarbeitet. Außerdem wird er verpflichtet, in seinen "Richtlinien über
Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern", geeignete Maßnahmen
zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben.
Pressemitteilung: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und
weiterer Gesetze passiert Bundesrat, Bundesgesundheitsministeriuem
8.7.2011
Robert Koch-Institut: Infektionsschutzgesetz
- IfSG, Stand: 24.07.2017
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen(Infektionsschutzgesetz - IfSG),
zuletzt geändert am 17.7.2017
Robert Koch-Institut: Europäischer
Antibiotikatag 2011 - Antibiotikaresistent und nosokomiale Infektionen,
Epidemiologisches Bulletin 14. November 2011 / Nr. 45
Gesundzuhause: Antibiotika-Resistenz,
Stiftung Viamedica
DocCheck Community GmbH (Hrsg.): Antibiotikaresistenz
Was
versteht man unter Antibiotika-Resistenz? Initiative "Zündstoff
Antibiotika-Resistenz"
Carola Reiner: Das neue Infektionsschutzgesetz, Zeitschrift rhw
management, Seite 19-20, Januar 2012
DIN 10506:2018-07 Lebensmittelhygiene - Gemeinschaftsverpflegung,
erschienen Juli 2018